VIII. Übergangsregelungen
Art. 37 (Übergangsregelungen)
- Die Bundesschülerkonferenz erkennt, dass derzeit eine Vertretung aller Länder nicht möglich ist, da nicht in allen Bundesländern der Bundesrepublik gemäß einer gesetzlichen Grundlage des jeweiligen Landes gewählte Landesschülervertretungen existieren. Die Bundesschülerkonferenz erkennt hieraus einen Missstand und setzt sich daher für eine gesetzliche Anerkennung der Landesschülervertretungen aller Länder in der Bundesrepublik ein. Um dennoch eine demokratische und gerechte Interessenvertretung gemäß ihres Auftrages durchzuführen, fügt die Bundesschülerkonferenz folgende temporäre Übergangsregelung in ihre Satzung ein:
- Die nicht auf gesetzlicher Grundlage gewählten Landesschülerver- tretungen werden auf Beschluss des Plenums als gleichwertige Mitglieder in die Bundesschülerkonferenz aufgenommen. Die Länder haben den Nachweis zu erbringen, dass sie die Interessen der Schülerinnen und Schüler ihres Landes überparteilich undüberkonfessionell vertreten und zudem die größte Interessensvertretung auf Landesebene darstellen. Der Vorstand hat ein Prüfungsrecht.
- Mit dem Tag der gesetzlichen Anerkennung der Landesschülervertretungen aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland verlieren diese Übergangsregelungen ihre Gültigkeit.
IX. Sitz
Art. 38 (Sitz)
Sitz der Bundesschülerkonferenz ist Berlin.
X. Änderungen der Satzung
Art. 39 (Änderungen der Satzung)
Änderungen dieser Satzung sind nur durch 2/3-Mehrheit der möglichen Stimmen der Mitgliedsländer möglich. Eine Änderung der Satzung muss Gegenstand der vorläufigen Tagesordnung der Sitzung des Plenums sein. Eine Änderung der Satzung kann von jedem Mitgliedsland beantragt werden. Der Wortlaut der Satzungsänderung muss gemäß Art. 9 ordnungsgemäß verschickt worden sein.
XI. Inkrafttreten
Art. 40 (Inkrafttreten)
Die Unterzeichner erklären ihren Beitritt zur Bundesschülerkonferenz. Diese Satzung tritt mit der Unterzeichnung unverzüglich in Kraft.
Saarbrücken, den 13. März 2004
Änderungen in Art. 4 und Art. 7 auf der 1. Plenarsitzung in Frankfurt am 22. Mai 2004
Änderungen in Art. 4 und Art. 14 auf der 2. Plenarsitzung in Leipzig am 2. Juli 2004
Änderungen in Art. 9 und Art. 14 auf der 8. Plenarsitzung in Potsdam September 2006
Änderungen in Art. 15 auf der 16. Plenarsitzung in Erfurt
April 2009
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