Die laufenden organisatorischen Arbeiten der Bundesschülerkonferenz
werden administrativ vom Sekretariat (Geschäftsstelle) erledigt.
Das Sekretariat (Geschäftsstelle) ist an Weisungen des Vorstands gebunden.
Der Stellenplan und der Haushalt des Sekretariats (Geschäftsstelle)
sowie dessen Geschäftsverteilung werden jährlich vom Vorstand
aufgestellt und vom Plenum mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Vorschlagsrecht für die Besetzung der Personalstellen im Sekretariat
(Geschäftsstelle) haben die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz,
die Delegierten des Plenums und die Mitglieder des Vorstands.
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Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
30175 Hannover
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