Das Plenum wählt aus seiner Mitte den Vorstand und den erweiterten Vorstand.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie seinen drei Stellvertretern. Sie bilden gleichberechtigt den Vorstand.
Zum erweiterten Vorstand zählen zusätzlich der Hauptsekretär sowie der Pressesprecher.
Der erweiterte Vorstand ist bei Vorstandssitzungen stimmberechtigt.
Die Amtszeit beginnt hierbei frühestens am 02.
April und endet spätestens im Juni eines jeden Jahres.
Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand stellt die Tagesordnung für die Plenarsitzungen auf und leitet die Plenarsitzungen.
Der Vorstand vertritt die Bundesschülerkonferenz nach außen. Der
Vorstand bereitet wichtige Plenarangelegenheiten vor und kann den
Gremien Empfehlungen für ihre Arbeit unterbreiten.
Der Vorstand stellt die Haushaltspläne und darüber hinaus für das
Sekretariat (Geschäftsstelle) den Geschäftsverteilungsplan und den
Stellenplan auf. Er führt die Beschlüsse des Plenums aus.
Der Vorstand erarbeitet einen Geschäftsverteilungsplan, der die
Aufteilung der Arbeitsgebiete und Aufgabenbereiche innerhalb des
Vorstandes regelt und den Mitgliedern des Vorstandes die Sprecherrollen
in den Gremien zuordnet. Der Geschäftsverteilungsplan wird spätestens
sechs Wochen nach der Wahl des Vorstandes dem Plenum zur Bestätigung
vorgelegt. Zur Zustimmung ist im Plenum eine einfache Mehrheit erforderlich.
Der Vorstand stellt jährlich ein bildungspolitisches Arbeitsprogramm
der Bundesschülerkonferenz auf, welches Vorhaben enthält, die notwendig
bzw. wegen ihrer überregionalen Bedeutung erforderlich sind. Das
bildungspolitische Arbeitsprogramm wird vom Plenum beschlossen.
Der Vorstand ist befugt, durch einstimmigen Beschluss seiner
stimm- berechtigten Mitglieder über unaufschiebbare organisatorische
Angelegenheiten anstelle des Plenums der Bundesschülerkonferenz zu
entscheiden. Die Mitgliedsländer der Bundesschülerkonferenz sind
unverzüglich schriftlich über den Inhalt des Beschlusses zu
unterrichten. Das Plenum hat das Recht, diesen Beschluss mit einer
einfachen Mehrheit zu widerrufen und erneut zur Diskussion zu stellen.
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Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
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30175 Hannover
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