Die auf der gesetzlichen Grundlage des jeweiligen Landes gebildeten
Landesschülervertretungen erklären ihren Beitritt zur Bundesschüler- konferenz schriftlich durch schriftliches Anerkennen der
Satzung der Bundesschülerkonferenz.
Tritt eine Landesschülervertretung
nach dem 14. März 2004 der Bundesschülerkonferenz bei, wird deren
Beitritt vier Wochen nach der Beitrittserklärung wirksam.
In dieser Satzung werden die Landesschülervertretungen, die der Bundesschülerkonferenz angehören, "Mitgliedsländer" genannt.
Der Austritt eines Mitgliedslandes erfolgt auf dessen Beschluss und
wird schriftlich dem Vorstand mitgeteilt. Der Austritt wird vier Wochen
nach der Austrittserklärung wirksam.
Der Vorstand informiert durch Rundschreiben die Mitglieder des
Plenums über den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung
der Erklärung.
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Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
30175 Hannover
fon: +49(0)511-1317917
fon: +49(0)5931-8480397
E-Mail: arne.fillies@bundesschuelerkonferenz.org