1. Allgemeines
Die Vorstandsämter der BSK teilen sich in eine inhaltlich ausgerichtete Tätigkeit (Vorsitz; Stellv.) und eine organisatorische Unterstützende und begleitende Funktion (Fachämter) aus. Das bedeutet für das Bewerberprofil, dass die möglichen Kandidaten folgende Kompetenz mitbringen. So ist es sinnvoll das die Vorsitzendenaufgaben in der Lage sind den Laden nach Innen und Außen zusammenhalten. Inhaltlich-Thematische Denkanstöße zu geben und die Zeit finden die BSK bei Veranstaltungen und Presseterminen etc. gut zu vertreten und ggf. bei Talkshows die BSK zu repräsentieren.
Bei den Fachämtern ist es notwendig, dass interessierte etwas von der Materie verstehen und die Vorraussetzungen zur Amtsausübung mitbringen.
Beispiel:
Wer sich als Hauptsekretär bewirbt sollte regelmäßigen Zugang zum Telefon, Internet
haben.
2. Das Amt des Vorsitzenden
Einer der wichtigsten Aufgaben, die die BSK zu vergeben hat, ist die Funktion des Vorsitzenden. Neben einen guten Umgangsstil, sollte ein Vorsitzender
a) Entscheidungsfreudigkeit bei den anstehenden Aufgaben besitzen,
b) Führungsstärke beim Umgang mit seinen Vorstandskollegen haben und sie gegebenenfalls zur Umsetzung der anstehenden Aufgaben zu animieren.
c) Mobil sein, um so auch Termine in verschiedenen Regionen auch wahrnehmen zu können,
sowie in der Lage sein, die Arbeit durch sowie inhaltlich-thematischen Denkanstöße geben.
d) Die Beschlüsse der BSK zu vertreten und zu kennen.
e) Kontakte zu Behörden/Gremien und Institutionen zu pflegen
f) Darüber hinaus sollte sich Interessenten bewusst machen, dass sie dass Gremium in Veranstaltungen, Kongressen auf Podiumsdiskussionen, in Talk,- und Gesprächsrunden sowie auf Landesschülerräten zu vertreten. Ein sicheres Auftreten ist daher sehr hilfreich für die Bewältigung dieser Aufgabe notwendig.
3. Die Stellvertreter
Die Funktion des Stellvertreters umfasst mehr als darauf zu warten bis der große Vorsitzende einem einen Auftrag erteilt und/oder krankheitsbedingt eine Aufgabe zu übernehmen ist. Vielmehr sollte er sich wie der Vorsitzende auch, darauf einstellen, eigenständig und in Absprache mit dem Vorsitzenden zu arbeiten.
Aufgabenkatalog siehe Vorsitzender. In Absprache sollte eine Arbeitsteilung stattfinden. Auch die Fragen sollten untereinander geklärt sein, wer die Aufgabe des ständigen Vertreters wahrnimmt.
4. Pressesprecher (Öffentlichkeitsreferent)
Das Schreiben von Presseartikeln ist natürlich eine wesentliche Aufgabe eines Pressesprechers. Wer sich darauf versteift diese nur dann zu schreiben, wenn man ihm bittet, hat seine Aufgabe nicht verstanden. Vielmehr sollte er von sich aus aktuelle Themen mit bildungspolitischen Hintergrund mit aufgreifen und den Geschäftsführenden Vorstand die Möglichkeit geben, sich hier im Sinne der BSK zu positionieren.
Des Weiteren hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen auf der Website der BSK auf dem neuesten Stand sind und regelmäßig aktualisiert werden.
Er oder
sie sollte immer Bescheid wissen, was bildungspolitisch in den Ländern und im
Bund aktuell ist. Daher solltet ihr euch, wenn ihr könnt, ein Presseteam
aufbauen. Denn es ist beinahe unmöglich über alles was in den Ländern und beim
Bund geschieht bescheid zu wissen. Auch müsst ihr damit rechnen auf Fragen
antworten zu müssen, zu denen sich die BSK noch nicht geäußert hat.
5. Hauptsekretär
Der Hauptsekretär ist für die Kommunikation im Vorstand sowie der Einhaltung der Satzung zuständig. Er unterstützt den Vorsitzenden und seine Stellvertreter in der Administration der Bundesschülerkonferenz.
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
30175 Hannover
fon: +49(0)511-1317917
fon: +49(0)5931-8480397
E-Mail: arne.fillies@bundesschuelerkonferenz.org