Wer ist Mitglied der BSK
Das Plenum besteht aus den von den Mitgliedsländern der Bundesschülerkonferenz entsandten Delegierten. Jedes Mitgliedsland entsendet bis zu drei Delegierte ins Plenum wo von natürlich jedes Mitgliedsland nur eine Stimme hat.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Die Delegierten müssen gewählte ordentliche Mitglieder der Gremien der jeweiligen Landesschülervertretung sein. Zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Vorstand der Bundesschülerkonferenz müssen diese, Delegierte eines Mitgliedslandes sein. Falls BSK-Vorstandsmitglieder nach ihrer Wahl ihr Amt als Delegierter eines Mitgliedslandes nicht mehr innehaben, nehmen sie weiterhin an den Sitzungen des Plenums teil und haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Ausschussvorsitzende
Die Ausschussvorsitzenden können an den Sitzungen des Plenums teilnehmen. Die Delegierten und die beratenden Mitglieder des Plenums haben im Plenum Rede- und Antragsrecht.
BSK-Mitglieder
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
30175 Hannover
fon: +49(0)511-1317917
fon: +49(0)5931-8480397
E-Mail: arne.fillies@bundesschuelerkonferenz.org