Allgemeine Beschreibung
Jedes Mitgliedsland
entsendet bis zu drei Delegierte ins Plenum. Die Delegierten müssen
gewählte ordentliche Mitglieder der Gremien der jeweiligen
Landesschülervertretung sein. So Art. 4 der BSK-Satzung.
Das bedeutet, um als BSK-Delegierter gewählt werden zu können, muss dieser entweder Mitglied des Landesschülerrates und/oder Mitglied des Landesvorstandes sein.
Für die Wahlbestimmung gelten die Vorschriften der jeweiligen rechtlichen Wahlvorschriften der einzelnen Länder entsprechen.
Delegationsleiter
Nach der Wahl der BSK-Delegierten, klären die gewählten unter sich, wer als Delegationsleiter wen gewünscht als Stellvertretender Delegationsleiter das Bundesland in der Bundesschülerkonferenz vertritt. Zu den wesentlichsten Aufgaben des Delegationsleiter gehört es,
- die Anmeldung zur Plenarsitzung koordinieren,
- die gewählten Delegierten für die BSK zu melden,
- das Umlaufverfahren in Ihrem Bundesland zu koordinieren,
- das Stimmrecht des Bundeslandes wahrnehmen.
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
Berliner Allee 19
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