Wer wird gewählt
Alle Wahlen finden im Plenum der Bundesschülerkonferenz statt. Gewählt werden alle Posten des Vorstandes, diese sind die oder der Vorsitzende und seine drei Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter sowie die Posten des erweiterten Vorstandes, diese sind die Hauptsekretärin bzw. der Hauptsekretär und die oder der die Pressesprecherin oder der Pressesprecher.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitgliedsländer im Plenum mit jeweils einer Stimme. Wer die Stimme des Mitgliedslandes wahrnimmt entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter unter sich. Wählbar ist jeder anwesende Delegierte der Mitgliedsländer.
Wahlausschuss
Zur Durchführung der Wahlen benennen die BSK-Mitglieder einen Wahlleiter, sowie einen Protokollanten. Darüber hinaus können vom Wahlleiter weitere Anwesende zur Unterstüzung z. B. Stimmauszählung beannt werden. Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehört er:
- auf die Einhaltung der Wahlbestimmungen achten;
- sammeln der Kandidatenvorschläge;
- den Kandiaten die Gegenheit zur Vorstellung geben;
- die Kandiatenbefragung einleiten und durchführen,
- den Wahlgang erklären,
- das Ergebnis bekanntgeben.
Wahlverfahren
Bei allen Personalwahlen gilt grundsätzlich, dass es nur Ja-Stimmen und Enthaltungen gibt, keine Nein-Stimmen.
Bei mehreren Kanditaten gilt: Sollte im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedsländer erreicht werden, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem eine einfache Mehrheit genügt. Bringt auch der zweite Wahlgang keinen Erfolg, wird ein dritter Wahlgang durchgeführt, bei dem ein Kandidat die relative benötigt.
Bei einem Kandidaten gelten die gleichen Wahlgrundsätze, wie bei mehreren Kandidaten, dass bedeutet, dass für eine Wahl nur eine Stimme eines Mitgliedslandes benötigt wird.
nachzulesen in der Satzung, Abschnitt 3 Art. 10 Abs. 2
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