Sollte eine Beschlussfassung während einer Plenartagung nicht mehr
möglich sein, oder ist die Einberufung einer Plenartagung in angemessener Zeit nicht möglich, so kann diese in das Umlaufverfahren gegeben werden.
Bei
diesem Verfahren, wird der Beschlussvorschlag an alle Mitgliedsländer
versendet. Diese haben dann die Möglichkeit Änderungswünsche zu äußern.
Sollte es innerhalb einer festgesetzten Frist keine Einwände druch die einzelnen LSVen, so ist der Beschluss gültig.
Gibt es Änderungswünsche wird dieses Verfahren so lange wiederholt, bis unter den Ländern ein
Konsens gefunden wurde.
siehe Satzung, Abschnitt 3 Art. 12
Bundesschülerkonferenz
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