Im Konsensprinzip werden in der BSK alle inhaltlichen Entscheidungen getroffen.
Konsens bedeutet , dass ein Beschluss erst dann zustande kommt, wenn kein Land einen Beschluss ablehnen muss.
Warum ein Konsensprinzip?
Bildung ist Ländersache, daher hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz. Daraus ergibt sich, das jede Landesschülervertretung eine andere rechtliche Grundlage und daraus resultierend andere Rechte hat. Einige Landesschülervertretungen haben beispielsweise ein allgemeinpolitisches Mandat, anderen ist dieses gesetzlich verboten.
Da getroffene Beschlüsse eines Gremiums von allen Mitgliedern getragen werden müssen, stellt das Konsensprinzip sicher, dass keine LSV gezwungen wird, gegen ihre eigene Rechtslage oder ihre eigenen Beschlüsse zu verstoßen, indem sie etwas mittragen muss, das sie eigentlich ablehnt, oder zu dem sie sich nicht äußern darf.