Alle inhaltlichen Beschlüsse werden vom den im Plenum anwesenden Mitgliedsländern der Bundesschülerkonferenz getroffen. Um Unterstützung bei der Beschlussfindung zu bekommen, kann das Plenum Ausschüsse einsetzen, die sich mit speziellen Themen beschäftigen. Auch der Vorstand und die Beauftragten können das Plenum dabei unterstützen.
Alle inhaltlichen Beschlüsse müssen grundsätzlich bildungspolitischer Natur sein und werden vom Plenum im Konsensprinzip gefasst.
Sollte eine Beschlussfassung während einer Plenartagung nicht mehr möglich sein, kann diese in das Umlaufverfahren gegeben werden. Bei diesem Verfahren, wird der Beschlussvorschlag an alle Mitgliedsländer versendet. Diese haben dann die Möglichkeit Änderungswünsche zu äußern. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis unter den Ländern ein Konsens gefunden wurde.
Genaueres in der Satzung unter Abschnitt 3 Art. 7, 10, 12 und Abschnitt 5
Bundesschülerkonferenz
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