Einleitung
Vor dem Hintergrund der aktuellen, breitgesellschaftlichen und bildungspolitischen Debatten um Schule wird ersichtlich, dass die Möglichkeiten des Bildungssystems nicht ausgeschöpft werden. Gerade im Hinblick auf nationalen und internationalen Vergleichsstudien wurden zahlreiche bildungspolitische Maßnahmen ergriffen, wodurch sich das Bildungssystem in Deutschland derzeit in einer Phase des Umbruchs befindet. Die Reformen der letzten Jahre führen dazu, dass sowohl in der Schule als Institution, als auch im Schulalltag grundlegende Veränderungen stattfinden. Die Schule verändert sich in ihrer Gesamtheit, aufgrund dessen ist es künftig unerlässlich Schule zu evaluieren. Nur so können Systemschwächen erkannt und lokalisiert werden. Dies soll letztendlich zu einer Beseitigung dieser führen.
1. Der Begriff Evaluation
Der Begriff Evaluation wird
inflationär verwendet - viele Verbände und Einrichtungen sowie die Wirtschaft
interpretieren diesen Begriff äußerst unterschiedlich. Die
Bundesschülerkonferenz sieht Evaluation als zentrales Instrument zur
Qualitätssteigerung und -wahrung an. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn alle am
Schulleben Beteiligten gleichermaßen in den Prozess der Eigenbewertung von
Schul- und Unterrichtqualität einbezogen werden. Eine Evaluation, insbesondere
eine interne, dient der Fehlerbehebung an der Schule und ist in zwei
Teilbereiche zu untergliedern.
1a. Teilbereiche der internen Evaluation
In dem ersten Teilbereich müssen
zunächst Ziele gesetzt werden, die eine Schule erreichen möchte. Anschließend
werden Daten gesammelt, analysiert und interpretiert, so zum Beispiel
Ergebnisse schulischer Zusammenarbeit. Hierbei ist es entscheidend, dass die
Einbringung aller am Schulleben Beteiligter nicht erst bei der Interpretation
der erhobenen Daten erfolgt, sondern vielmehr diese von Anfang an in den
internen Evaluierungsprozess einbezogen werden. Auf diesen Ergebnissen darf sich
nicht ausgeruht werden, deswegen sind im zweiten Teilbereich die
interpretierten Ergebnisse nicht nur als Daten zu verstehen, sondern müssen
Vereinbarungen für Maßnahmen und weitere Arbeitsschritte mit sich ziehen.
1b. Externe Evaluation
Eine externe Evaluation unterscheidet sich dahingehend von einer internen, dass sie den Aspekt der Datenerhebung in den Vordergrund stellt und die einzelnen Schulen eigenständig entscheiden müssen, welche Maßnahmen nun durchzuführen sind. Sie liegt in ihrer Durchführung nicht in der Verantwortung der einzelnen Schule, sondern bedarf einer zentralen Steuerung auf der Ebene der einzelnen Bundesländer. Die externe Evaluation ist nur unter der Prämisse durchzuführen, dass im Voraus eine interne Evaluation stattgefunden hat und sich in diesem Rahmen Problemstellungen ergeben haben.
2. Chancen und Risiken der Evaluation
Evaluation ermöglicht einen Vergleich von Bildungseinrichtungen in ihrer Gesamtheit. Gerade der Qualitätsbegriff stand bisher unter der engen Definition von Schüler- und Schülerinnenleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel durch zentrale Jahrgangsarbeiten. Nun wird der Qualitätsbegriff umfangreich erweitert, indem auch die Zusammenarbeit zwischen Vertretungen von Schülern und Schülerinnen als auch Schulleitung, das Klassenklima, sowie die pädagogischen Fähigkeiten einer einzelnen Lehrkraft usw. darunter eingebunden werden.
Die Bundesschülerkonferenz begrüßt
den Prozess der Erweiterung dieses Qualitätsbegriffes. Allerdings ermöglicht
der umfangreichere Qualitätsbegriff ganz neue Möglichkeiten der
Vergleichbarkeit von Schule zu Schule, sowie von Bundesland zu Bundesland.
Dadurch entsteht eine ganz andere Art von Wettbewerb zwischen den einzelnen
Vergleichspartnern, die große Gefahren in Form von einem andersartigen
Erfolgsdruck für die einzelne Schule birgt. Dies ist gerade dann der Fall, wenn
Evaluation als Mittel zur Erstellung von Rankings gesehen wird. Hierbei
verdrängt der aus der Wirtschaft kommende Wettbewerb den pädagogischen Aspekt
von Schule. Gerade die Ergebnisse der internen und externen Evaluation sollten
nicht dazu dienen in der Öffentlichkeit Schule in Rankings zu bewerten, sondern
vielmehr darzustellen, welche Unterstützungssysteme die einzelnen Schulen
benötigen. Dem kann nur entgegengewirkt werden, indem Evaluation als
Hilfestellung zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Schule
verstanden wird. Diese Hilfestellung muss insbesondere durch einen zentralen
Ansprechpartner in jedem Bundesland für die Schulen erfolgen, bei denen sich
Abweichungen von dem gesetzten Ziel der Evaluation zu den
interpretierten Daten aufzeigen. Diesen zentralen Ansprechpartner müssen die
pädagogischen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die
einzelnen Schulen mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden, sondern
problemspezifisch betreut werden können.
Zur Durchführung einer internen Evaluation in Schulen sind die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Weiterhin benötigen die Schulen Freiräume um überhaupt auf die Ergebnisse der Evaluation reagieren zu können, so zum Beispiel die Möglichkeit, eigenständig die Einstellung von Lehrkräften vorzunehmen. Diese neu gewonnenen Freiräume sollen keinesfalls zu einer Stärkung der Schulleitung, sondern vielmehr zu einer Stärkung der Schulgemeinschaft in der Gesamtheit führen. Die Evaluation führt zu einem neuen Selbstverständnis aller am Schulleben Beteiligter, vor allem das der Schülerinnen und Schüler. Diese sind bisher hauptsächlich Bildungskonsumenten, insbesondere dadurch, dass sie äußerst wenig Einflussmöglichkeiten auf die Entstehung pädagogischer Konzepte einer Schule haben. Die Schülerinnen und Schüler, sowie deren jeweilige Schülervertretung, erhalten durch die Beteiligung an einer internen Evaluation einen erweiterten Verantwortungsbereich. Den können sie nur dann in entsprechendem Maße ausfüllen, wenn ihnen die dazu notwendigen Kompetenzen erläutert und vermittelt werden. Auch hierzu sind die entsprechenden Ressourcen von der jeweiligen obersten Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen, ansonsten führt eine interne Evaluation zu einer geringen Effektivität und zu einer zunehmenden Bürokratisierung des Schulalltages. Unter dieser Prämisse wird das Tragen der erweiterten Verantwortung bei den Schülerinnen und Schülern ein neues Identifikationsgefühl herbeiführen, das darauf beruht, mit den eigenen Anregungen Veränderungen in der eigenen Schule bewirkt zu haben. Das ist ein großer Schritt hin zu einer demokratischen Schulstruktur. In diesem Zusammenhang kann man zu Recht von einem Schulleben sprechen, welches nicht von einem Nebeneinander, sondern von einem Miteinander geprägt ist. Abschließend ist festzustellen, dass unter folgenden Gesichtspunkten eine Evaluation durchzuführen ist, wenn sie dem Anspruch gerecht werden will, tatsächlich zur Qualitätssteigerung und -entwicklung beizutragen.
1. Die anzustrebenden Ziele, so genannte Standards, sind im Voraus festzulegen
2. Die erhobenen Ergebnisse müssen als Ausgangspunkt für entsprechende Maßnahmen für Veränderungen verstanden werden.
3. Die Aufklärung aller an der Evaluation Beteiligten, was Evaluation ist und wie diese sinnvoll realisiert werden kann, muss im Vorfeld stattfinden.
4. Alle am Schulleben Beteiligte sind in den Evaluationsprozess zu integrieren.
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