Das Plenum der Bundesschülerkonferenz besteht aus den, von den Mitgliedsländern, entsendeten Delegierten. Vorstandsmitglieder, die nicht mehr Delegierte sind und Beauftragte haben ebenfalls Rede- und Antragsrecht.
Im Plenum wird über alle Angelegenheiten der Bundesschülerkonferenz beraten und es werden zu den verschiedensten inhaltlichen Themen Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen. Ist eine Beschlussfassung während einer Plenumssitzung nicht mehr möglich, kann diese ins Umlaufverfahren gegeben werden. (näheres unter inhaltliche Beschlüsse)
Alle inhaltlichen Abstimmungen erfolgen grundsätzlich im Konsensprinzip.
Außerdem werden im Plenum alle Wahlen zum Vorstand und zum erweiterten Vorstand durchgeführt.
ausführlichere Informationen in der Satzung, Abschnitt 3 Art. 4-13
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
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30175 Hannover
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