1.
Treffen der Landesvorsitzenden
Allerdings ist es sinnvoll, die
Landesvorsitzenden und weitere Vertreter zur BSK einzuladen, wenn es
bei einem Thema der Tagesordnung von besonderer Notwendigkeit ist.
Die finanzielle Erstattung der Reisekosten muss für diesen Zweck
gewährleistet werden.
Wir streben an, dass bei der nächsten
Sitzung der BSK die zukünftige Finanzierung und weitere
finanzielle Angelegenheiten des Gremiums und der Landesvertretungen
erörtert werden. Dazu werden die Landesvorsitzenden und die
Finanzreferenten der Landesvertretungen eingeladen. Im Vorfeld sollen
Informationen über die derzeitige Finanzierung der
Landesvertretungen eingeholt werden.
2.
Aufgabenbeschreibung der Funktionsträger
Allgemeines
Die
Vorstandsämter der BSK teilen sich in eine inhaltlich
ausgerichtete Tätigkeit (Vorsitzender, Stellvertreter) und eine
organisatorische, unterstützende und begleitende Funktion
(Hauptsekretär, Pressesprecher). Der Vorstand wird unterstützt
durch die Arbeit der Beauftragten.
Vorsitzender
Der
Vorsitzende muss Entscheidungsfreudigkeit in den anstehenden Aufgaben
besitzen, um die Arbeit der Bundesschülerkonferenz
voranzubringen. Er sollte Motivationstalent und Führungsstärke
an den Tag legen, um alle Vorstandsmitglieder und weiteren
Delegierten für die Arbeit in der BSK zu begeistern. Außerdem
sollte er Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft zeigen, um
zwischen unterschiedlichen Meinungen zu vermitteln und um das Gremium
als Gemeinschaft zusammen zu halten. Der Vorsitzende muss ferner für
die inhaltliche Arbeit des Gremiums Impulse geben, er hat in seiner
Funktion eine besondere Verantwortung für das inhaltliche
Vorankommen der BSK. Weiterhin muss er mobil sein, um wichtige
Termine wahrnehmen zu können, insbesondere wenn es um die Pflege
von Kontakten geht. Dabei ist ein sicheres Auftreten
unumgänglich.
Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen der
BSK ein, die er in Abstimmung mit dem erweiterten Vorstand leitet.
Bei umfassenden Tagungsprogrammen sollte die Plenarsitzung durch eine
weitere Übernachtung erweitert werden. Sobald die
Bundesschülerkonferenz über eigene finanzielle Mittel für
die Finanzierung der Sitzungen verfügt, sollten die
Sitzungstermine zu Beginn der Amtszeit für die gesamte
Legislaturperiode festgelegt werden.
Neben den Delegierten der
Landesvertretungen kann der Vorsitzende nach eigenem Ermessen zu
einzelnen Tagesordnungspunkten Fachreferenten hinzuziehen, so z.B.
Vertreter des BMBF, der KMK, der Landesministerien sowie Vertreter
von NGOs. Zum einen kann die Bundesschülerkonferenz dadurch
Informationen über aktuelle bildungspolitische Themen aus erster
Hand erhalten und sich auch anhand von Rückfragen an die
„Experten“ detaillierter in die Thematiken einarbeiten. Zum
anderen kann so ein kontinuierlicher Austausch zwischen der BSK und
anderen bildungspolitisch relevanten Institutionen hergestellt und
aufrechterhalten werden.
Die Beschlüsse der Plenarsitzungen
vertritt der Bundesvorsitzende gegenüber dem BMBF, der KMK,
gegenüber weiteren Ministerien sowie Institutionen und
Organisationen aus dem bildungspolitischen Bereich und gegenüber
der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende führt zwischen den
Plenarsitzungen die Arbeit der Bundesschülerkonferenz fort und
delegiert die dafür notwendigen Aufgaben.
Stellvertretender
Vorsitzende
Die stellvertretenden Vorsitzenden unterstützen
den Bundesvorsitzenden bei der Wahrnehmung seiner Pflichten, indem
sie Aufgaben übernehmen und Termine wahrnehmen. Dafür sind
eigenständiges Arbeiten und Teamfähigkeit notwendige
Voraussetzungen.
Hauptsekretär
Der Hauptsekretär
ist für die Kommunikation im Vorstand sowie für die
Einhaltung der Satzung zuständig. Er unterstützt den
Vorsitzenden und seine Stellvertreter insbesondere in der
Administration und Organisation der Bundesschülerkonferenz. Dazu
gehören alle verwaltungstechnischen Aufgaben, wie z.B. das
Schreiben und Versenden der Einladungen und das Sammeln der
Sitzungsprotokolle. Eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche
Tätigkeit des Hauptsekretärs stellt eine kontinuierliche
Erreichbarkeit dar.
Der Hauptsekretär ist außerdem
zuständig für die Inhalte der Website der
Bundesschülerkonferenz. Er hat für die Aktualisierung der
Homepage Sorge zu tragen, wofür er die Hauptverantwortung trägt.
Dazu steht er in engem ständigen Kontakt mit dem
Pressesprecher.
Pressesprecher
Das Schreiben von
Presseartikeln gehört zu den grundlegenden Aufgaben des
Pressesprechers. Er sollte von sich aus aktuelle Themen mit
bildungspolitischem Hintergrund aufgreifen und dem geschäftsführenden
Vorstand die Möglichkeit geben, sich im Sinne der BSK zu
positionieren. Des Weiteren hat er dafür Sorge zu tragen, dass
die Informationen auf der Website der BSK auf dem neuesten Stand sind
und regelmäßig aktualisiert werden. Eine
Grundvoraussetzung dafür ist, ständig informiert zu sein
über bildungspolitische Entwicklungen, die in den Ländern
und im Bund aktuell sind. Dafür sollten alle Delegierten der
Bundesschülerkonferenz das Presseteam unterstützen, indem
sie aktuelle bildungspolitische Meldungen an den Pressereferenten
weiterleiten.
Plenum
Um die Kommunikation zwischen den
Landesschülervertretungen zu fördern, sollen die Mitglieder
des erweiterten Vorstandes wenn möglich an den Vollversammlungen
der Landesvertretungen teilnehmen, um einen direkten
Informationsfluss herzustellen. Die finanzielle Erstattung der
Reisekosten muss dabei gewährleistet werden. Weiterhin soll der
Vorstand einen monatlichen internen Newsletter herausgeben, der die
Vorgänge in den einzelnen Ländern für alle Delegierten
zusammenfasst. Die Länder haben dabei die Aufgabe, die Inhalte
für diesen Newsletter regelmäßig und rechtzeitig zu
übermitteln.
Rolle der Mitgliedsländer
(Ansprechpartner)
Mit dem Ziel einer kontinuierlichen
Zusammenarbeit zwischen der Landes- und der Bundesebene empfiehlt die
BSK den Mitgliedsländern einen festen Ansprechpartner für
die Bundesschülerkonferenz einzurichten. Dadurch könnten
insbesondere administrative Probleme wie z.B. beim Versenden der
Unterlagen vermindert werden.
Der Koordinator der jeweiligen
Länder würde von Seiten der BSK sämtliche Unterlagen
für die betreffende Landesschülervertretung erhalten, im
Gegenzug sollte er die Pressemitteilungen, Stellungnahmen und
Beschlüsse aus dem eigenen Gremium der BSK übermitteln.
Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass die inhaltliche
Ausrichtung der Bundesschülerkonferenz nicht alleine am
Vorstand, sondern in erster Linie auf der Initiative und Mitarbeit
der Bundesländer basiert.
Bundesschülerkonferenz
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