Anträge können von allen Mitgliedsländern, dem Vorstand und den Beauftragten gestellt werden.
Gem. Art. 9 der Satzung müssen alle Anträge 3 Wochen vor Sitzungsbeginn des Plenums in Schriftform an alle Delegierten versendet werden. Daher müssen alle Anträge mindestens 3 Werktage vor dieser Frist an uns versendet werden, um Berücksichtigung finden zu können.
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
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