Wir wollen keinen gläsernen Schüler!
Die Bundesschülerkonferenz spricht sich gegen die Einführung einer Schüler-ID aus und damit auch gegen die zentrale Datensammlung in sogenannten Schülerdateien.
Die Notwendigkeit der zentralen Speicherung ist aus Sicht der Schüler äußerst fragwürdig. Eine Schülerdatei führt nicht zur angedachten Minderung des bürokratischen Aufwands in der Schulverwaltung, sondern zieht ganz im Gegenteil eine Erhöhung desselben nach sich. Die Erhöhung des bürokratischen Verwaltungsaufwandes erfolgt durch die ständige Aktualisierung der Dateien. Insbesondere findet dies durch die notwendige Einhaltung von datenschutzrechtlichen Gründen statt. Der Zugriff, die Speicherung und die Auswertung der Datensätze erfordert ein hohes Maß an Aufwand, die auch aus haushaltspolitischen Gesichtspunkten kritisch betrachtet werden müssen. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Kosten für die Einführung einer automatisierten zentralen Schülerdatei und der dazu notwendigen Infrastruktur.
Desweiteren war es auch bisher möglich, die Einhaltung der Schulpflicht zu gewährleisten. Wie dies durch die Einführung der Schüler-ID erleichtert werden soll, erscheint uns schleierhaft. Durch die zu speichernden Datensätze wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzt, indem nicht genügend Aufklärung über die Verwendung der Daten etc. stattfindet. Desweiteren ist der Bildungserfolg nicht von ethnischer Herkunft, Religion etc. abhängig. Eine Speicherung dieser Daten impliziert dies jedoch. Der dadurch erweckte Anschein kann keinesfalls Ziel einer allgemeinen Datenerhebung sein. Die zurzeit von den Bundesländern individuell praktizierte Datenerhebung auf Schulebene hat sich aus unserer Sicht bewährt. Wir fordern, dass bereits eingeführte Schüler-IDs in einzelnen Bundesländern wieder abgeschafft werden. An dieser Stelle werden die Schwachpunkte der Argumentation pro Schülerdatei offengelegt. Darüber hinaus lassen sich hier zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme feststellen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die pseudonymisierten und anonymisierten Datensätze nicht auf Schüler zurückzuführen sind oder wer auf diese zurückgreifen kann und ob die Daten an Dritte weitergeleitet werden.
Aus genannten Gründen erscheint uns die Einführung der Schüler-ID als überflüssig und zu riskant.
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