Allgemeines
Die Bundesschülerkonferenz (BSK) hat sich mit der Thematik der Nationalen Bildungsstandards auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Nationale Bildungsstandards kein Allheilmittel sind, jedoch bei richtiger Anwendung ein Wegbereiter zu einem besseren Bildungsniveau in der gesamten Bundesrepublik sein können.
1. Schulabschlüsse der Sekundarstufen I und II müssen bundesweit vergleichbar und anerkannt werden
Im Jahr 2004 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) nationale Bildungsstandards für den Primar - und Sekundarbereich I beschlossen und veröffentlicht. Zusätzlich haben einzelne Bundesländer weitere Bildungsstandards entwickelt. Diese dürfen jedoch keinen Einfluss auf die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse haben. Die BSK begrüßt die Erarbeitung nationaler Bildungsstandards und fordert deren Ausweitung auf den Sekundarbereich II. Die BSK sieht in nationalen Bildungsstandards die Möglichkeit bundesweit ein einheitliches Bildungsniveau zu gewährleisten. Dementsprechend stellen die veröffentlichten Standards Mindeststandards dar, auf deren Grundlage Schulabschlüsse bundesweit anerkannt werden. Die BSK stellt auch fest, dass die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) teilweise schlecht umgesetzt werden. Um diese positiv umzusetzen, muss die Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schulabschlüsse gewährleistet sein. Als Bewertungskriterien können hier u.a. Items der Evaluation oder z.B. die Ergebnisse der Zentralarbeiten einzelner Bundesländer, in denen diese durchgeführt werden, herangezogen werden. Die BSK fordert, dass alle zwei Jahre Länderberichte zu erstellen und zu veröffentlichen sind, die durch das IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) zu einem nationalen Bildungsbericht erstellt werden. Die KMK soll sich mindestens alle vier Jahre über die eine Überarbeitung dieser Standards verständigen.
2. Lehrerausbildung benötigt Veränderung
Um den Auswirkungen dieser festen Lernziele gerecht zu werden sind rapide und grundlegende Veränderungen in der Lehrerausbildung und Lehrertätigkeit nötig. Für die Lehrerausbildung sollte in Zukunft ein kommunikativ und sozial ausgerichtetes Bewerbergespräch, sowie ein Praktikum in einer Schule für jeden Lehramtsanwärter verpflichtend sein. Die so zusammengestellte Kompetenzanalyse, sollte während des ersten Studienjahres zur persönlichen Profilbildung und zur Selbstreflexion genutzt werden. Auf diese Art und Weise wird dem Bewerber der Beruf des Lehrers näher gebracht und ihm bei der Entscheidung eine Hilfe geboten. Während des Studiums sollte zum Einen eine größtmögliche Orientierung an der Praxis und Einbeziehung praktischer Inhalte in die Lehrerausbildung gewährleistet sein. Ein forschungsorientierter Theoretiker kann keinem Schüler helfen. Zum Anderen sollte in Vorbereitung auf den Unterrichtsalltag zusätzlich eine sozial-psychologische Ausbildung des Anwärters stattfinden, denn wir benötigen eine gute Mischung aus Pädagogen mit weitreichender Didaktik und Fachwissen. Für den Bereich der Lehrertätigkeit sollte die Lehrereinstellung wie folgt geregelt werden: Die Entscheidungsträger müssen ihrer Verantwortung für die Ausbildung zukünftiger Generationen gerecht werden und den geeignetsten Bewerber auswählen. Diese Verantwortung sollte soweit dies noch nicht erfolgt ist, in die Schulen verlegt werden. Nur so kann vieles in unserem Schulwesen verbessert werden und Lernziele effizient erreicht werden. Lehren und Lernen muss sich ständig weiterentwickeln, daher fordert die BSK eine kontinuierliche Fortbildung der Lehrer. Diese sollten verbindlich, auch in der unterrichtsfreien Arbeitszeit stattfinden.
3. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern müssen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Standards beteiligt werden
Schülerinnen und Schüler sind die größte und wichtigste Gruppe unseres Schulwesens, ihre Einbindung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Bildungsstandards ist unablässig. Schülerinnen und Schüler können beispielsweise im Rahmen von Fachtagungen aktiv bei der Erarbeitung beteiligt werden. Weitergehend sollten Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ausführlich über die geltenden Standards des jeweiligen Schuljahres informiert werden, mit dem Hintergrund gemeinsam den Weg zu den Lernzielen zu erreichen – hierbei müssen möglichst viele Bezüge zur Praxis gezogen werden, dies darf allerdings nicht dem Lehrer allein überlassen werden. Er hat die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
4. Wahrung des Föderalismus
Um innerhalb der Nationalen Bildungsstandards die Länderhoheit im Bildungsressort zu wahren, müssen sich die Bundesländer mindestens an den KMK-Standards zu den anerkannten Abschlüssen orientieren. Jedem Land steht es jedoch frei, seine Lerninhalte zu erweitern. Somit wird der Föderalismus gewahrt, gleichzeitig aber die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und freie Entfaltung der Persönlichkeit in ganz Deutschland gewährleistet. Eine Prüfung über das Erreichen der Bildungsstandards, ist den einzelnen Bundesländern selbst zu überlassen, zusätzlich ist eine Evaluierung auf Ebene der KMK zwingend erforderlich.
5. Schulen bekommen mehr Gestaltungsfreiräume
Den Schulen werden mit den Bildungsstandards Gestaltungsfreiräume in den Unterrichtsinhalten, weit über das bisherige Maß, gegeben – das Ziel ist vorgegeben und entscheidend. Der Weg ist freigestellt und kann von den Schulen gestaltet werden. Dies führt dazu, dass jede Schule ihr eigenes Profil bildet und es zu einem konstruktiven Wettbewerb zwischen den Schulen kommt. Entscheidend ist, dass die bereits in den Schulgesetzen formulierten Richtlinien auch in den Schulen gelebt und alle am Schulleben Beteiligten tatsächlich in diesen Prozess mit einbezogen werden. Nur so kann man einem Missbrauch der neuen Gestaltungsfreiräume einen Riegel vorschieben.
6. Weiterentwicklung der Bildungsstandards muss gewährleistet werden
Die mittlerweile entwickelten Bildungsstandards gewähren – auf lange Sicht gesehen – der einzelnen Schule die Möglichkeit auf vielfältigen Wegen ihre Ziele zu erreichen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen kontinuierlich in eine Weiterentwicklung der Bildungsstandards einfließen. Die Bundesschülerkonferenz sieht das Ziel, Standards für Bildung zu entwickeln, als sinnvoll an, allerdings sind die nationalen Bildungsstandards als ein erster Schritt auf diesem Weg zu verstehen.
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