Einleitung
Unabhängig von der Schulart ist in den Schulen eine Vielzahl von
Formen körperlicher und psychischer Gewalt zu beobachten. Bezeichnend ist, dass
in der Schulgemeinschaft offenbar kein Bewusstsein für die vielfältigen Formen
öffentlichen und versteckten Mobbings herrscht. Durch deren ständige Präsenz
werden physische Gewalt und psychischer Druck zunehmend als normal
wahrgenommen, der Anreiz aktiv Gegenmaßnahmen zu ergreifen sinkt dadurch immer
weiter. Die Problematik wird vielfach noch immer nicht offen thematisiert, es entsteht
dadurch ein massiver Handlungsbedarf um die Schule als funktionierende
Gemeinschaft zu erhalten.
Was ist Gewalt?
Meist ist die Gewalt in der Schule nicht alltagsbestimmend in Form
von wiederholten öffentlichen Eskalationen, es treten aber vielfältige Formen
latenten Mobbings auf. In der Regel ist davon nicht die Schulgemeinschaft als
Ganzes betroffen, vielmehr besteht eine Konzentration auf einzelne Personen,
die systematisch in eine Opferrolle gedrängt werden. Von Seiten der Lehrkräfte
wird der Handlungsbedarf aufgrund der eher punktuellen Gewaltanwendungen häufig
nicht erkannt oder deren Bedeutung wird unterschätzt. Dadurch staut sich im
Lauf der Zeit ein erhebliches Konfliktpotenzial auf, das sich in extremen Gewaltausbrüchen
äußern kann. Schockierende Einzelfälle der letzten Jahre haben dies gezeigt, so geschehen 1999 in
Meißen, 2000 in Brandenburg, 2002 in Freising und Erfurt, 2003 in Coburg, 2006
in Schelklingen und in Emsdetten. Dieser Situation muss begegnet werden, indem sowohl
die Diagnosefähigkeit der Lehrer als auch das Bewusstsein der Schulgemeinschaft
für alle Formen psychischer und physischer Gewalt gestärkt werden.
Lehrer: Die komplexen Aufgaben der Gewaltprävention und des
Konfliktmanagements an der Schule können nicht nur von einzelnen Personen, etwa
dem Beratungslehrer oder einem Schulpsychologen, getragen werden. Vielmehr
müssen alle Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sein, Konflikte und
Konfliktpotenziale zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Bundesschülerkonferenz
fordert daher, die Lehrerausbildung im Hinblick auf soziales Lernen,
Gewaltprävention und Konfliktmanagement auszubauen. Die pädagogische und
sozialpsychologische Ausbildung der Lehrkräfte, insbesondere beim Lehramt für
Gymnasien, weist in diesem Bereich erhebliche Defizite auf. Außerdem muss
bereits vor der Aufnahme des Studiums sichergestellt sein, dass in der
Persönlichkeit der angehenden Lehrerinnen und Lehrer die notwendigen
Eigenschaften für die Vermittlung von sozialen Kompetenzen vorhanden sind.
Daher spricht sich die BSK für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens
aus, das auf die Eignung zum Lehrerberuf hin ausgelegt ist. Zusätzlich sollte bereits
in der Ausbildung ein stärkerer Praxisbezug durch mehrere Praktika hergestellt
werden, die sowohl vor als auch während des Studiums abzuleisten sein sollen.
Auch wenn das Lehrerkollegium verstärkt an der Gewaltprävention in der Schule
beteiligt ist, kann an den Schulen auf ausgebildete Spezialisten nicht
verzichtet werden, die mit ihren Angeboten und Initiativen aktiv ein positives
Schulklima fördern. Das Netz der Beratungslehrer muss daher ausgebaut werden,
deren Angebote müssen durch die Verfügbarkeit von Deputatsstunden gestärkt
werden. Wo sich die Schulen besonderen sozialen und pädagogischen Aufgaben
stellen müssen, muss die Arbeit der Beratungslehrer durch die Präsenz von
Schulpsychologen ergänzt werden. Hier sind ausreichende personelle Kapazitäten
zu schaffen, um dem Bedarf an den Schulen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass allen Schulen die Möglichkeit gegeben
wird, ihren Bedürfnissen entsprechend Deputate für die Arbeit von
Beratungslehrern und Schulpsychologen anzufordern.
Weiterhin ist Kontinuität in Bezug auf die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an
den Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte sollen nicht an verschiedenen Schulen
jeweils nur Teildeputate ausfüllen und dazu noch in relativ kurzen
Zeitabständen versetzt werden. Dadurch wird die Identifikation der Lehrerinnen
und Lehrer mit der Schule erschwert. Dies stellt allerdings eine
Grundvoraussetzung dar für das persönliche Engagement für soziale Belange der
Schulgemeinschaft – auf Seiten der Schüler wie auf Seiten der Lehrer gleichermaßen.
Schüler: Die Stärkung sozialer und persönlicher Kompetenzen wird in der
Praxis gegenüber der Wissensvermittlung meist als marginales Ziel betrachtet. Soziales
Lernen muss eine deutlich stärkere Rolle als bisher im Schulalltag einnehmen.
Die Entwicklung sozialer Kompetenzen hilft dabei Konflikten vorzubeugen und
eine Kultur der Konfliktbewältigung zu fördern, die auf physische und
psychische Gewalt verzichtet. Die Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen
und Schüler kann eine schnelle Konfliktbewältigung, insbesondere bei
psychischem Mobbing, gewährleisten.
Da Soziales Lernen nur durch das Erfahren von Teamarbeit, gegenseitiger Hilfe
und gemeinsamen Erfolgen möglich ist, muss die SV-Arbeit an den Schulen
gestärkt werden. Dazu muss in erster Linie die Anerkennung der SV-Arbeit vom Gesetzestext
in gelebten Alltag umgesetzt werden. Die Lehrkräfte müssen ehrenamtliches
Engagement fördern, sich für ein positives Klima gegenüber engagierten
Schülerinnen und Schülern einsetzen und ihnen ideelle Unterstützung leisten. Außerdem
fordert die Bundesschülerkonferenz, dass innerhalb der Stundenpläne feste
Zeiträume geschaffen werden, die explizit für die SV-Arbeit vorgesehen sind.
Um die Schülerinnen und Schüler für alle Formen psychischer und physischer
Gewalt zu sensibilisieren, sollten Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen
sozialem Miteinander, Gewaltprävention und Konfliktmanagement angeboten werden,
nicht nur für Schülervertreter sondern für alle Schülerinnen und Schüler.
Die SV sollte innerhalb der Schule Initiativen ergreifen, um die Schule und die
Schulgemeinschaft gemeinsam als Lebensraum zu gestalten, mit dem sich die
Schülerinnen und Schüler identifizieren können. Mögliche Ansätze im Kontext des
sozialen Miteinanders können sein:
Eltern: Gerade vor dem Hintergrund, dass ein genereller Trend besteht,
immer mehr Aufgaben und Verantwortlichkeiten den Schulen zu übertragen, muss
deutlich gesagt werden: Gewaltprävention beginnt im Elternhaus. Dieser
Verantwortung müssen sich die in erster Instanz Erziehenden stellen und ihren
Kindern von Beginn an vorleben, dass körperliche und psychische Gewalt als
Mittel der Konfliktlösung nicht zu akzeptieren sind. Damit muss möglichst früh
begonnen werden, denn die sozialen Verhaltensweisen von Jugendlichen werden
maßgeblich durch das Erlernte während der Kindheit geprägt. Während der schulischen
Laufbahn der Kinder kann dann von den Eltern erwartet werden, dass sie sich weiterhin
um den sozialen Lernprozess ihrer Sprösslinge bemühen. Dazu gehört das Besuchen
der Elternabende ebenso wie das Besuchen der Sprechstunden bei den Fachlehrerinnen
und Fachlehrern. Nur wer über das Verhalten seines Kindes in der Schule informiert
ist, kann schließlich auf dessen Handeln Einfluss nehmen. Neben dem Kontakt zu
den Lehrern sollten auch die Kontakte im sozialen Umfeld der Schule gepflegt
werden. Dazu gehört die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, z.B. dem
Schulfest, Musik- und Theateraufführungen oder Sportfesten.
Die Bundesschülerkonferenz fordert darüber hinaus, dass die Schule ihrerseits nicht
nur die Möglichkeit bietet zur Einbringung der Eltern in die gemeinsame Erziehungsarbeit.
Sie muss die Zusammenarbeit mit den Eltern in diesem Bereich gezielt fördern.
Die Bundesschülerkonferenz unterstützt Handlungsansätze, die auf eine Selbstverpflichtung
der Eltern oder auf Erziehungsverträge zwischen Eltern und Schulleitung
aufbauen, in denen die gemeinsamen Ziele eines sozialen Bildungsprozesses der Schülerinnen
und Schülern festgehalten werden.
Außerschulische
Partner: Gewaltfreiheit darf als eines der
wichtigsten gesellschaftlichen Prinzipien nicht nur in der Schule vermittelt
werden, vielmehr muss dieser Prozess an allen Orten gesellschaftlichen
Zusammenlebens gefördert werden. So müssen sich auch andere Akteure im
schulischen Umfeld ihrer gewachsenen sozialen Verantwortung bewusst sein. In
Einrichtungen der Kommunen, wie beispielsweise in Jugendtreffs oder in
Begegnungsstätten, kann auf die Förderung der Kommunikationsfähigkeit des
Einzelnen ein besonderer Schwerpunkt gesetzt werden. Auch Anlauf- und
Beratungsstellen bilden einen wichtigen Baustein, da sie durch die Distanz zur
Schule und zum Elternhaus eine neutralere Hilfestellung bei Konflikten anbieten
können. Ebenso fordert die Bundesschülerkonferenz, dass Vereine, die sich laut
Satzung für die Belange, Sorgen und Wünsche ihrer Mitglieder einsetzen, nicht
nur auf beispielsweise sportliche Leistungen konzentrieren. Das Heranführen an
richtige Konfliktlösung und -bewältigung sollte in das Aufgabenfeld der Vereine
verstärkt einfließen.
Die Bundesschülerkonferenz spricht sich dafür aus, dass die Kooperation von
Schulen mit außerschulischen Partnern weiter gestärkt wird. Nur so kann
gewährleistet werden, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen an der
Gewaltprävention in der Schule beteiligen können und dass sie damit ihrer
sozialen Verantwortung gerecht werden.
Schulische
Rahmenbedingungen: Die heutigen Schulen haben eine
Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, die über die reine Wissensvermittlung
hinausgehen. Gewaltprävention und Konfliktmanagement sind nur ein Teil dieses
erweiterten Aufgabenspektrums, für das in der Konsequenz an den Schulen auch ein
erweitertes Zeitbudget zur Verfügung stehen muss. In den Schulen müssen
Zeiträume geschaffen werden: Zeiträume für gruppendynamisches Lernen als
Ergänzung zu dem normalen Unterrichtsgeschehen; Zeiträume für Arbeitsgemeinschaften
und sportliche Angebote, welche den Schülerinnen und Schülern Abwechslung
bieten und welche die Schule als Lebensraum erfahrbar machen; Zeiträume zur
eigenen Verfügung, die als Gegenpol zur Belastung durch die schulischen
Verpflichtungen dienen; und Zeiträume für die SV-Arbeit, denn in der SV und
durch ihre Arbeit werden soziales Lernen und ein tolerantes Miteinander am
nachhaltigsten gefördert.
Die Bundesschülerkonferenz setzt sich daher für den Ausbau der Schulen zu
Ganztagesschulen ein. Nur so können die Schulen dem gesellschaftlichen Auftrag gerecht
werden, nicht nur Einrichtungen der Wissensvermittlung zu sein, sondern Bildung
zu vermitteln im Sinne von Faktenwissen in Verbindung mit kognitiven, sozialen
und persönlichen Kompetenzen.
Gesellschaftliche
Rahmenbedingungen: Wenn Gewalt in der Schule zum
alltagsbestimmenden Element und die offene Anwendung psychischer und physischer
Gewalt zur Normalität wird, ist die Problematik und deren Ursachen im Kontext
der gesamtgesellschaftlichen Situation zu sehen. Die soziale Benachteiligung
und die fehlende Hoffnung auf eine erfolgreiche Zukunft in unserer Gesellschaft,
in der die Anwendung von Gewalt hauptsächlich begründet ist, müssen durch eine
echte Perspektive auf sozialen Aufstieg und eine selbstbestimmte, erfolgreichen
Zukunft ersetzt werden. Entsprechend des Stellenwertes des Bildungsbereichs,
den dieser für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft einnimmt, muss
unsere Gesellschaft auch bereit sein, hier verstärkt finanzielle Mittel aufzubringen.
Den Schülerinnen und Schülern muss vermittelt werden, dass der Bildung des
Einzelnen beim Erreichen der oben genannten gesellschaftlichen Ziele elementare
Bedeutung zukommt.
In dieser Situation, in der das Fehlverhalten des Einzelnen in der
gesamtgesellschaftlichen Situation begründet ist, muss darüber nachgedacht
werden, in welcher Art und Weise die Schulen mit Gewalttätern umgehen. Die
Bundesschülerkonferenz fordert, dass in einer solchen Situation ein
Schulverweis grundsätzlich erschwert wird. Es muss gewährleistet sein, dass
sich die Schulen mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Problemen
auseinandersetzen anstatt sich ihrer durch einen Schulverweis zu entledigen.
Der Konzentration von Schülerinnen und Schülern mit massiven sozialen Problemen
in einzelnen Schulen würde so vorgebeugt. Anstelle dessen sollte die Schule das
individuelle Gespräch über einen Schulpsychologen oder eine Schulpsychologin
suchen, die der eigentlichen Ursache des Problems auf den Grund gehen können. Die
Bundesschülerkonferenz fordert, dass bundesweit der Grundsatz „Kein Ausschluss
ohne Anschluss“ eingeführt wird, der die Schulen zur Verantwortung sowohl für
ihre derzeitigen als auch für ihre ehemaligen Schüler verpflichtet. Die Schulen
müssen gewährleisten, dass ihre Schüler auch nach dem Verlassen der Schule den
Übergang auf eine andere Schule, in ein Berufsvorbereitendes Jahr oder in
Ausbildung und Studium schaffen. Dass Jugendliche ohne Abschluss das Bildungssystem
verlassen und in die Arbeitslosigkeit gezwungen werden, darf nicht geschehen.
Zusätzlich zu den Anstrengungen um eine allgemeine Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage und der Verhinderung einer gesellschaftlichen Spaltung, müssen sozial
Benachteiligte besondere Unterstützung erfahren. Jugendlichen mit sozialen
Problemen und einem oftmals niedrigen Bildungsabschluss müssen gezielt Ausbildungs-
und Arbeitsstellen entsprechend ihrer Begabungen angeboten werden. Unternehmen,
die entgegen der besseren Qualifizierung von Mitbewerbern solchen Jugendlichen
eine Chance gaben, haben mit dieser Praxis zum Teil sehr gute Erfahrungen
gemacht.
Medien und Gewalt: Vielfach wird im Zusammenhang mit Gewalt in der Schule ein Verbot
von so genannten „Killerspielen“ oder die Verantwortung der Medien allgemein
diskutiert. Die Bundesschülerkonferenz vertritt die Position, dass prinzipiell der
Gefahr vorgebeugt werden muss, dass bei Kindern und Jugendlichen mit
entsprechenden persönlichen und sozialen Voraussetzungen die Grenzen zwischen virtueller
Realität und der tatsächlich realen Welt verwischen. Darum unterstützt das
Gremium die Initiative „Schau Hin!“, im Rahmen derer Tipps und Informationen zu
elektronischen Medienangeboten und deren Handhabung an Eltern und Familien weitergegeben werden. Insbesondere müssen
Kinder und Jugendliche vor dem Suchtpotential geschützt werden, das von einem
ungehinderten Zugang zu Videospielen generell ausgeht. Vor dem Hintergrund des
Jugendschutzes spricht sich das Gremium auch dafür aus, die Freiwillige
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) einzuhalten und appelliert
insbesondere an die Jugendlichen selbst, Videospiele mit bedenklichem Inhalt
nicht an Kinder und Jugendliche weiterzugeben, die unterhalb der FSK-Grenze
liegen.
Die Bundesschülerkonferenz spricht sich allerdings strikt gegen ein
gesetzliches Verbot von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt aus. Ein
derartiges Verbot ist nicht durchsetzbar und im Hinblick auf andere unzensierte
Videospiele auch nicht zu rechtfertigen. Als Beispiel seien Autorennen genannt,
die das Rasen auf öffentlichen Straßen entgegen aller Verkehrsregeln beinhalten.
Hinzu kommt, dass Videospiele mit gewalttätigem Inhalt Teil der heutigen
Jugendkultur sind, die durch ein Verbot nicht zu verleugnen ist. Vielmehr sollte
ein offener, kritischer Umgang mit derartigen Videospielen gefördert werden, der
in den Schulunterricht unter dem medienpräventiven Aspekt eingebunden werden
kann. Die Bundesschülerkonferenz spricht sich deshalb dafür aus, bei entsprechendem
Bedarf an der einzelnen Schule das Thema in einer Unterrichtseinheit zu
behandeln, in der die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Erfahrungen
einbringen können und zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Medien insgesamt
angehalten werden.
Bundesschülerkonferenz
beim Landesschülerrat Niedersachsen
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