Kapitel 1
Berufliche Vorbildung
1. Berufs-vorbereitungsjahr/grundbildungsjahr
Berufliche Vorbildung muss bereits in der SEKI (spätestens ab der 7.
Klasse) beginnen. Notwendiger Förderbedarf soll früh erkannt werden,
damit die Schüler im BVJ/BGJ eine adäquate berufliche Vorbildung
erwerben können. Da das BVJ/BGJ bis dato nur den Status eines „sozialen
Auffangnetzes“ genießt sollte es das Ziel sein, dass diese Art der
beruflichen Bildung entbehrlich wird. Die Bundesschülerkonferenz strebt
an, dass die bisherige Form dieses Bildungsweges dahingehend geändert
wird, dass mit möglichen Ausbildungsbetrieben Patenschaften zur
Praktikavergabe eingegangen werden und das der praktikumsbezogene
Unterricht dem Erlernten und zu Erlernenden angepasst wird. Des
Weiteren müssen den Schülern Ziele und Chancen aufgezeigt werden, die
ihnen dieser Bildungsweg trotz eines mäßigen oder eines nicht
vorhandenen Schulabschlusses bieten kann. Den Arbeitgebern muss durch
mehr Öffentlichkeitsarbeit deutlich gemacht werden, dass Schülern aus
dem BVJ/BGJ auch Chancen zur beruflichen Ausbildung gewährleistet
werden sollte.
2. Vernetzung der Lehrstellen / Lehrstellenmangel
Aufgrund der aktuellen und anhaltenden Lehrstellenkrise muss für ein
generelles, ausreichendes Angebot (siehe Grundgesetz) an
Ausbildungsplätzen für alle Bewerber gesorgt werden. Die freie Wahl der
Ausbildung darf nicht durch wirtschaftliches Interessen gehemmt werden.
Staatliche Programme zur Überbrückung der, nach dem Abschluss bis zum
Einstieg in eine Ausbildung, vergangenen Zeit, dürfen keine
Alternativen sein.
Eine schnellstmögliche Lösung dieses Problems sollte, im Interesse aller beteiligten, gefunden werden.
Kapitel 2
Berufliche Ausbildung
1. Einheitliche Kammerabschlüsse
Die Bundesschülerkonferenz fordert, dass alle Berufsabschlüsse der
unterschiedlichen Landeskammern bundeseinheitlich und vergleichbar
werden.
2.Schulsport
Den Schülern an Berufsbildenden Schulen soll die Möglichkeit gewährt
werden, dass Schulsport als Ausgleich zur kognitiven Ausbildung
fakultativ angeboten werden muss, um den individuellen Bedürfnissen des
Einzelnen gerecht zu werden.