Das Thema „Bildung von Anfang an“ muss in der
heutigen Zeit die herausragende Stellung in der Bildungsdiskussion
einnehmen. Nichts benötigt heutzutage einen wichtigeren Stellenwert als frühe
Bildung. Gerade am Anfang werden entscheidende Weichen für die persönliche
Einstellung, die jedes Kind in Bezug auf Bildung gewinnt, sowie für den
Bildungsweg jedes einzelnen Kindes gestellt. Folglich ist entscheidend, dass in
der frühen Phase jedes Kind die bestmögliche Förderung erhält. Allerdings legen
die Studie "Perspektiven zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für
Kinder" des bayrischen Staatsinstituts für Frühpädagogik und der
OECD-Bericht vom 16. September 2003 dar, dass Deutschland im europäischen
Vergleich die Fördermöglichkeiten in der frühkindlichen Erziehung und Bildung
lange nicht ausreizt.
Die Bundesschülerkonferenz fordert einen einjährigen
Besuch des Kindergartens für jedes Kind verpflichtend einzuführen. Dieses
verpflichtende Jahr soll direkt der Einschulung vorgelagert sein. Ziel muss es
sein, das Bildungsniveaus von Kinder aus bildungsferneren sowie bildungsnäheren
sozialen Schichten in denjenigen Kompetenzen, die entscheidend für einen guten
Start in der Grundschule sind, anzugleichen. Es kommen insbesondere die
Kompetenzbereiche Kommunikationsfähigkeit sowie sozialen Kompetenzen in
Betracht. In Bezug auf die Kommunikationsfähigkeit stellt das vorbereitende
Jahr eine optimale Möglichkeit zur Festigung der vorhandenen Sprachkenntnisse
dar und bietet die Möglichkeit zur Weiterbildung dieser Kompetenzen. Zur
Entwicklung von sozialen Kompetenzen ist festzustellen, dass diese am einfachsten
im bzw. durch Kontakt mit anderen Kindern möglich ist. Das verpflichtende vorbereitende
Jahr gewährleistet die Bildung solcher Kompetenzen durch die Förderung und den
vermehrten Kontakt Gleichaltriger sowie die Entwicklung eines toleranten
Umgangs miteinander. Auch das Begreifen logischer Zusammenhänge sowie die
Fähigkeit, die Muttersprache von Immigranten zur Bilingualität auszunutzen,
kann in diesem Jahr eines der Ziele sein. Das Erlernen dieser Kompetenzen soll
gerade nicht in der Form eine schulischen Lernens stattfinden. Vielmehr steht
das Lernen in freiwilliger Form im Vordergrund, d.h. von den örtlichen und
strukturellen Begebenheiten eines Kindergartens ist gerade nicht abzugehen.
Der
Spaß am Lernen soll dabei aufgezeigt und vermittelt werden. Der Kindergaren
kommt folglich nicht mehr eine reine Betreuungs- und Aufbewahrungsfunktion zu,
sondern er hat vielmehr auch eine Vermittlungsaufgabe, die er nun gerecht
werden muss. Um diesem neuen Umstand angemessen Rechnung zutragen reicht es
keinesfalls aus, einen entsprechend darauf zugeschnittenen Bildungsplan zu
erarbeiten. Vielmehr stellen sich hier ergänzende Fragen, z.B. zur Finanzierung
dieses verpflichtenden Jahres sowie zu der Ausbildung der Erzieherinnen und
Erzieher. In diesem Rahmen verweist die Bundesschülerkonferenz auf ihr
Positionspapier „Wie geht es weiter nach der OECD-Studie ‚Bildung auf einen
Blick’ & PISA II“, in welchem auf diese Fragen schon ausführlich
eingegangen wurde.
2. Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule
Der Kindergarten soll die Wissbegierde und die
Kreativität der Kinder wecken und ein produktives Umfeld und Arbeiten schaffen,
damit eine Grundlage geschaffen wird, die eigenen Interessen zum Lernen und
Forschen im Besonderen zu fördern. Das letzte Jahr des Kindergartens muss
deswegen verpflichtend sein, da auf diejenigen Grundlagen-Kompetenzen, die in
diesem Jahr spielerisch vermittelt werden sollen, in der Grundschule aufgebaut
werden können muss. Das ist allerdings nur gegeben, wenn jedes Kind dieses letzte
Kindergartenjahr wahrgenommen hat bzw. wahrnehmen konnte.
Der Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule
sollte folglich fließend sein und sich gerade während der ersten Zeit in der
Grundschule durch weiterführendes spielerisches Lernen auszeichnen. Der
Übergang zwischen den Institutionen Kindergarten und Grundschule darf nicht
weiter wie ein Bruch wirken, sondern muss so verzahnt werden, dass für jedes
Kind die Grundschule als Weiterführung und Vertiefung des bisher spielerisch
Erlernten verstanden wird. Daneben sollte sich auch allgemein der Unterricht in
der Grundschule stärker an dem Interesse der Schülerinnen und Schüler
orientieren, Lernformen wie Projekt oder Gruppenunterricht sollen den
Frontalunterricht zurückdrängen.
Die Grundschulzeit soll auf mindestens 6 Jahre verlängert werden, damit ein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht wird und somit eine Selektion zu einem Zeitpunkt stattfindet, in dem eine individuellere Einschätzung über die Kompetenzen und Fähigkeiten der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers möglich ist. Gerade in den letzten zwei Grundschuljahren muss folglich eine individuelle Förderung gewährleistet werden, damit diese Einschätzung der Wirklichkeit auch möglichst gerecht wird. Im Rahmen der Verlängerung der Grundschulzeit steht auch die Einführung einer möglichst frühen Partizipationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Sie sollen in der Grundschule Schritt für Schritt an spielerische Beteiligungsformen herangeführt werden. Eine solche Maßnahme würde insbesondere auf die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördernd einwirken. Zum Thema „Grundschule“ hat sich die Bundesschülerkonferenz in ihrem Positionspapier „Wie geht es weiter nach der OECD-Studie ‚Bildung auf einen Blick’ & PISA II“ schon einmal ausführlich geäußert. Weiterführend verweißt die Bundesschülerkonferenz entsprechend darauf.
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