10.03.2010
Bundesschülerkonferenz spricht sich für Verlängerung der Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen aus
Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen
Nach jahrzehntelangem Schweigen wird nun Stück für Stück das gesamte Ausmaß der Missbrauchsfälle an Schulen im deutschsprachigen Raum sichtbar. Die Bundesschülerkonferenz möchte wie bereits hochrangige Vertreter aus Politik und Kirche dazu aufrufen, Fälle von körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt öffentlich zu machen und die Opfer ermutigen den schwierigen Schritt an die Öffentlichkeit zu wagen.
Da die Betroffenen oft viel Zeit benötigen, um über diese abscheulichen Taten sprechen zu können, müssen die juristischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Bundesschülerkonferenz in Bezug auf Missbrauchsfälle deutlich verschärft werden; sie müssen den Schutz der Opfer, nicht jenen der Täter im Fokus haben. Es ist für die Bundesschülerkonferenz unverständlich, dass eine Vielzahl der Fälle nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann, da sie verjährt sind. Die Bundesschülerkonferenz unterstützt daher den Vorschlag, die Verjährungsfristen in Fällen von Kindesmissbrauch zu verlängern.
Umgang mit den Tätern
Es ist für die Bundesschülerkonferenz unverantwortlich, dass die Täter in vielen Fällen lediglich versetzt und nicht an die Justiz weitergeleitet wurden. Dass durch die Versetzung der Boden für neue Missbrauchsfälle bereitet wurde, ist verheerend und nicht nachvollziehbar. „Es macht mich wütend, wenn ich darüber nachdenke, wie viele Kinder verschont geblieben worden wären, wenn die Kirchenleitung schon damals in jener scharfen und beherzten Weise vorgegangen wäre, wie sie es heute versucht“, so Benjamin Frank Hilbert, Vorsitzender der Bundesschülerkonferenz.
von einem Graben zum anderen
Die BSK betrachtet mit großer Sorge die Tendenzen zu Pauschalisierungen gegenüber dem Klerus, indem alle zölibatär lebende Geistliche zu „Kinderschändern“ abgestempelt werden. Die Diskussion um den Zölibat muss von den Missbrauchsfällen losgelöst und differenzierter betrachtet werden. Gerade von den Medien sei hier mehr Sensibilität gefordert, so der Vorsitzende Benjamin Frank Hilbert weiter.
Doch von dem einen Graben („die Kirche ist an allem Schuld“) darf man auch nicht sofort in den anderen Graben verfallen und die Taten als Einzelfälle deklarieren und die Schuld von sich weisen. Gerade der Verweis von Geistlichen, dass es auch im nicht-kirchlichen Umfeld derartige Vorfälle (z.B. innerhalb der eigenen Familie) gäbe und auch an staatlichen Schulen bereits Missbrauchsfälle bekannt geworden seien, verwundert die Bundesschülerkonferenz sehr. Denn wenn die Kirche tatsächlich DIE moralische Instanz darstellen möchte, so darf sie nicht reflexartig auf andere mit dem Finger zeigen, sondern muss um ihrem hohen Anspruch gerecht zu werden, die eigene Schuld eingestehen, bekennen und um Vergebung bitten.
Weiterführendes
In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die ausführlichen Beschlüsse der Bundesschülerkonferenz zum Thema „Gewalt an Schulen“ verweisen, welche auf unserer Homepage zu finden sind.
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